Krankmeldung

 

Ist Ihr Kind krank, so benachrichtigen Sie uns bitte sofort:

 1. über unsere Schulmailadresse poststelle.textorschule@stadt-frankfurt.de

und

2. über einen Mitschüler oder eine Mitschülerin der Klasse, die in diesem Fall die Fachlehrkraft oder die Klassenlehrkraft informiert.

Bitte möglichst beide Benachrichtigungswege (1. und 2.) einhalten. So können wir über unterschiedliche Kanäle diese wichtige Nachricht des Nichterscheinens des Kindes sicher erhalten und weitergeben.

Eine schriftliche Entschuldigung ist notwendig. So könnte eine Krankmeldung aussehen.

Läusealarm

 

Läusezeit

Damit der „Läuseplage“ möglichst schnell Einhalt geboten werden kann, informieren die Eltern betroffener Kinder umgehend die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer.

 

Weitere Informationen:

Gesundheitsamt Frankfurt: Infos zu Kopfläusen

Läuse erfolgreich behandeln

 

BEHANDLUNGSBESTÄTIGUNG:

Eine Behandlungsbestätigung ist für uns wichtig, da wir auf diese Weise Irritationen im Ablauf – auch unter den Schülerinnen und Schülern – vermeiden können.

Bitte legen Sie unserem Sekretariat und der Klassenlehrkraft eine Behandlungsbestätigung (über unser Formular) vor, wenn das Kind wieder in die Schule kommt.

Hinweise zur Meldepflicht von Infektionskrankheiten

 

Erläuterungen zum Infektionsschutzgesetz (§ 34 IfSG)

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass Sie als Eltern oder Sorgeberechtigte dazu verpflichtet sind, der Gemeinschaftseinrichtung jede möglicherweise ansteckende Erkrankung möglichst frühzeitig zu melden.

Information zu Windpocken

Information zu Mumps

Information zu Masern

Madenwürmer

 

Madenwürmer sind nicht meldepflichtig, deshalb sollten wir möglichst offen mit dem Thema umgehen, um die Verbreitung einzuschränken oder zu verhindern.

Informieren Sie bitte die Klassenlehrerin und die Elternbeiräte der Klasse, dann können wir alle die Kinder darauf aufmerksam machen, sich häufig die Hände zu waschen und die entsprechenden Hygienemaßnahmen durchführen.

Infos zum Befall von Madenwürmern

Beurlaubungen

 

Beurlaubungen für einen Tag kann die Klassenlehrerin aussprechen.

Beurlaubungen von mehreren Tagen können auf Antrag und nur in Ausnahmefällen von der Schulleitung genehmigt werden. Anträge auf Sonderurlaub vor und nach den Ferien reichen Sie bitte 3 Wochen vorher ein.