Anmeldeverfahren zum bilingualen Zweig

Der Weg zur bilingualen Beschulung auf einen Blick

1. Interessensbekundung
Eltern, die ihr Kind für das bilinguale Unterrichtsangebot Deutsch-Französisch anmelden möchten, füllen das Formular Formular Interessenbekundung aus und senden es bis Ende Februar per E-Mail an: poststelle.textorschule@stadt-frankfurt.de.

Die vorzeitige Einschulung eines Kannkindes in die bilinguale Klasse ist nur unter besonderen Voraussetzungen möglich.
Die Schulleitung entscheidet über die Schulreife nach:

  • Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens
  • einem Kennenlernen des Kindes
  • einem Beratungsgespräch mit den Eltern
  • Rücksprache mit dem Kindergarten

2. Einladung zur Anmeldung Bilingualer Unterricht
Eltern, die ihr Interesse schriftlich bekundet haben, werden zusammen mit ihrem Kind zur Anmeldung für den bilingualen Unterricht eingeladen.

An diesem Tag werden die Französischkenntnisse des Kindes überprüft. Die Eltern erhalten direkt eine Rückmeldung, ob die Kenntnisse ausreichend sind.
Anschließend findet ein Austausch mit den Französischlehrkräften über das bilinguale Angebot statt.

3. Kinder des bilingualen Unterrichtsangebots aus anderen Grundschulbezirken
Kinder, deren Französischkenntnisse als ausreichend eingestuft wurden und die außerhalb des Grundschulbezirks der Textorschule wohnen, benötigen einen Gestattungsantrag. Dieser ist spätestens 12 Wochen vor Beginn der hessischen Sommerferien bei der zuständigen Grundschule des Wohnbezirks einzureichen.

Da das Interesse an der bilingualen Beschulung regelmäßig die Anzahl der Schulplätze übersteigt, wird ein Losverfahren zur Vergabe der Plätze durchgeführt.
Jedes Kind kann nur einmal am Losverfahren für den bilingualen Unterricht teilnehmen.

4. Losverfahren
Das Losverfahren wird durch Amtsjuristen des Staatlichen Schulamts durchgeführt und findet kurz vor den Sommerferien statt.

  • Die endgültige Entscheidung über die Gestattung trifft das Staatliche Schulamt unter Beachtung der genannten Voraussetzungen.
  • Die Eltern erhalten anschließend eine schriftliche Zu- oder Absage.
  • Bei Zusage wird dem Gestattungsantrag für den Besuch der Textorschule stattgegeben.