Bilingualer Unterricht in deutscher und französischer Sprache

Bereits seit nahezu drei Jahrzehnten bietet die Textorschule in jeweils einer Klasse pro Jahrgangsstufe ein bilinguales Unterrichtsangebot Deutsch/Französisch an.
Ziel des bilingualen Unterrichts ist es, den Schülerinnen und Schülern nicht nur die deutsche und französische Sprache zu vermitteln, sondern ihnen auch die kulturellen Gemeinsamkeiten und Unterschiede Deutschlands und Frankreichs näherzubringen.

Informationen zum bilingualen Unterrichtsangebot

Zusammensetzung der bilingualen Klasse

Die bilingualen Klassen setzen sich jeweils zur Hälfte aus:

  • deutschsprachigen Schulkindern aus dem Grundschulbezirk und
  • französischsprachigen Kindern mit fließenden Französischkenntnissen und umfassenden Deutschkenntnissen.

Für Kinder der zweiten Gruppe sind die Schulbezirksgrenzen aufgehoben.
Von allen Schülerinnen und Schülern wird ein ausgeprägtes Interesse an Frankreich und seiner Kultur erwartet.

Klassenleitung

Die bilingualen Klassen werden von zwei Lehrkräften geführt, einer deutschen und einer französischen Lehrkraft. Die französischsprachige Lehrkraft steht der Klasse mit mindestens 12 Unterrichtsstunden pro Woche zur Verfügung.

Unterricht

Die bilingualen Klassen orientieren sich am deutschen Schulsystem und am Hessischen Rahmenplan für die Grundschule.
Der Sachunterricht wird in deutscher und französischer Sprache unterrichtet. Auch andere Fächer wie Musik und Kunst bieten sich für den zweisprachigen Unterricht an.

Stundenplan

1. und 2. Schuljahr: 5 zusätzliche Wochenstunden Französisch, insgesamt 28 Stunden pro Woche.

3. und 4. Schuljahr: ebenfalls 5 zusätzliche Wochenstunden, insgesamt 32 Stunden pro Woche.

Einmal wöchentlich finden zwei verpflichtende Unterrichtsstunden nach der gemeinsamen Mittagspause statt – in der Regel Sport oder Kunst.

Französischunterricht

Im 1. Schuljahr wird im Französischunterricht ausschließlich gesprochen. Der Fokus liegt auf dem Hörverstehen und der Anwendung der Sprache im Bereich der Kommunikation.
Ab dem 2. Schuljahr beginnt die systematische Einführung des Lesens und Schreibens in Französisch.
Im 3. und 4. Schuljahr werden bereits Sätze und Texte in französischer Sprache geschrieben.
Im 4. Schuljahr nehmen die Schülerinnen und Schüler am offiziellen Französisch-Diplom für Grundschulkinder DELF Prim teil. Sie erreichen das Sprachniveau A1 und A2.

Kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede erfahren

Ein wichtiger Bestandteil des bilingualen Unterrichts ist das Erleben der jeweils anderen Kultur. Dazu gehören:

  • Unterricht in beiden Sprachen
  • Austausch und Begegnungsfahrten mit der Partnerschule in Frankreich
  • Aufenthalt im Schullandheim in Frankreich
  • Feiern von deutschen und französischen Festen
  • Förderung des interkulturellen Austauschs

Anforderungen an die Kinder

Erfahrungen aus drei Jahrzehnten bilingualem Unterricht haben gezeigt, dass folgende Eigenschaften für den Erfolg besonders wichtig sind:

  • Ausdauer und Konzentrationsfähigkeit
  • Interesse an der französischen Sprache

Wünsche an die Eltern

Die Begleitung der Eltern ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für den bilingualen Bildungsgang. Daher erwarten wir von den Eltern:

  • Interesse an der französischen Sprache und Kultur
  • Bereitschaft zur Mitarbeit und Unterstützung im Schulleben

Anmeldeverfahren zum bilingualen Unterricht

Der Weg zur bilingualen Beschulung auf einen Blick

1. Interessensbekundung
Eltern, die ihr Kind für das bilinguale Unterrichtsangebot Deutsch-Französisch anmelden möchten, füllen das Formular Formular Interessenbekundung aus und senden es bis Ende Februar per E-Mail an: poststelle.textorschule@stadt-frankfurt.de.

Die vorzeitige Einschulung eines Kannkindes in die bilinguale Klasse ist nur unter besonderen Voraussetzungen möglich.
Die Schulleitung entscheidet über die Schulreife nach:

  • Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens
  • einem Kennenlernen des Kindes
  • einem Beratungsgespräch mit den Eltern
  • Rücksprache mit dem Kindergarten

2. Einladung zur Anmeldung Bilingualer Unterricht
Eltern, die ihr Interesse schriftlich bekundet haben, werden zusammen mit ihrem Kind zur Anmeldung für den bilingualen Unterricht eingeladen.

An diesem Tag werden die Französischkenntnisse des Kindes überprüft. Die Eltern erhalten direkt eine Rückmeldung, ob die Kenntnisse ausreichend sind.
Anschließend findet ein Austausch mit den Französischlehrkräften über das bilinguale Angebot statt.

3. Kinder des bilingualen Unterrichtsangebots aus anderen Grundschulbezirken
Kinder, deren Französischkenntnisse als ausreichend eingestuft wurden und die außerhalb des Grundschulbezirks der Textorschule wohnen, benötigen einen Gestattungsantrag. Dieser ist spätestens 12 Wochen vor Beginn der hessischen Sommerferien bei der zuständigen Grundschule des Wohnbezirks einzureichen.

Da das Interesse an der bilingualen Beschulung regelmäßig die Anzahl der Schulplätze übersteigt, wird ein Losverfahren zur Vergabe der Plätze durchgeführt.
Jedes Kind kann nur einmal am Losverfahren für den bilingualen Unterricht teilnehmen.

4. Losverfahren
Das Losverfahren wird durch Amtsjuristen des Staatlichen Schulamts durchgeführt und findet kurz vor den Sommerferien statt.

  • Die endgültige Entscheidung über die Gestattung trifft das Staatliche Schulamt unter Beachtung der genannten Voraussetzungen.
  • Die Eltern erhalten anschließend eine schriftliche Zu- oder Absage.
  • Bei Zusage wird dem Gestattungsantrag für den Besuch der Textorschule stattgegeben.