Für die Zusammenarbeit von Schulleitung, Lehrkräften und Eltern gibt es neben der Lehrerkonferenz ein weiteres wichtiges Gremium: die Schulkonferenz.
Sie bietet die Möglichkeit, Schule gemeinsam zu gestalten – über einzelne Gruppeninteressen hinaus – und so aktiv zur Schulentwicklung beizutragen.
Gemäß § 129 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) berät und entscheidet die Schulkonferenz unter anderem über:
Die Schulkonferenz tagt mindestens einmal pro Schulhalbjahr und ihre Sitzungen sind nicht öffentlich.
Auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder oder einer Personengruppe wird eine außerordentliche Sitzung unverzüglich einberufen.
Zusammensetzung der Schulkonferenz:
Den Vorsitz führt die Schulleiterin.
Die übrigen Mitglieder setzen sich zu gleichen Teilen aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte sowie der Eltern zusammen:
Gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte:
Gewählte Stellvertreterinnen und Stellvertreter:
Gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Eltern:
Gewählte Stellvertreterinnen und Stellvertreter:
Die Mitglieder der Schulkonferenz werden für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt.
Die Schulleiterin veröffentlicht hierzu ein Wahlausschreiben, das alle wichtigen Informationen zum Ablauf der Wahl enthält.
Wählbarkeit:
Alle Eltern der Schule sind wählbar.
Für die Teilnahme an der Wahl ist es erforderlich, persönlich zum Wahltermin zu erscheinen und eine Wählbarkeitsbescheinigung vorzulegen.
Diese Bescheinigung wird im Sekretariat der Schule ausgestellt.
Weitere Informationen:
Detaillierte Regelungen zur Schulkonferenz und zu schulrechtlichen Fragen finden Sie auf der Website des
Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB).