Für das Zusammenwirken der Schulleitung mit Lehrkräften und Eltern gibt es neben der Lehrerkonferenz als weiteres Organ die Schulkonferenz. Sie bietet die Chance der Zusammenarbeit von Lehrkräften und Eltern und eröffnet die Möglichkeit, über Gruppeninteressen hinaus, gemeinsam Schule und Schulentwicklung zu gestalten.
Die Schulkonferenz berät und entscheidet nach § 129 des Hessischen Schulgesetzes, z.B. über:
Die Schulkonferenz tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen und tagt nicht öffentlich. Auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder oder einer Personengruppe ist die Schulkonferenz unverzüglich einzuberufen.
Mitglieder der Schulkonferenz sind die Schulleiterin als Vorsitzende sowie jeweils mit der Hälfte der Sitze Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte und der Personengruppen der Eltern. Jede dieser beiden Gruppen wählt ihre Vertreterinnen und Vertreter für sich, also
Gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte:
Gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Eltern:
Gewählte Stellvertreterinnen und Stellvertreter:
Gewählte Stellvertreterinnen und Stellvertreter:
Die Mitglieder der Schulkonferenz werden für zwei Jahre gewählt. Die Schulleiterin gibt ein Wahlausschreiben heraus mit allen weiteren Informationen. Alle Eltern der Schule sind wählbar. Sie müssen zum Wahltermin persönlich erscheinen und eine Wählbarkeitsbescheinigung vorlegen, die im Sekretariat der Schule ausgestellt wird.
Detaillierte Einzelheiten zur Schulkonferenz und weitere schulrechtliche Fragen finden Sie auf der Seite des Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB).