Krankmeldung des Schulkindes

Ab dem Schuljahr 2025/26 nutzt die Textorschule die App SchoolFox als verpflichtendes Kommunikationsmittel für schulische Angelegenheiten, einschließlich der Krankmeldungen Ihres Kindes.

Den Einladungscode für die App, die Sie über den Play Store (Android) oder App Store (Apple) herunterladen können, erhalten Sie von der Klassenlehrkraft. Bei technischen Problemen oder Fragen wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Klassenlehrkraft. Eine Bedienungsanleitung zur App finden Sie hier.

Wenn Ihr Kind aufgrund von Krankheit nicht am Unterricht teilnehmen kann, bitten wir um Krankmeldung über SchoolFox bis 7:45 Uhr am Schultag. Bei mehrtägiger Erkrankung ist für jeden Tag eine separate Meldung erforderlich.

Hinweis: Die Krankmeldung ist Teil einer Alarmkette. Erscheint ein Kind trotz Verlassen des Wohnsitzes nicht in der Schule und kann die Abwesenheit nicht zeitnah mit den Eltern geklärt werden, wird die Polizei informiert und ein Suchauftrag eingeleitet.

Kopflausbefall

Damit einer Ausbreitung von Kopfläusen schnell entgegengewirkt werden kann, informieren die Eltern betroffener Kinder umgehend die Klassenlehrkraft. Weitere Informationen zu Prävention und Behandlung finden Sie auf den Seiten des Gesundheitsamts Frankfurt am Main.

Behandlungsbestätigung

Eine Behandlungsbestätigung ist für uns wichtig, da wir auf diese Weise Irritationen im Ablauf – auch unter den Schülerinnen und Schülern – vermeiden können.

Für den reibungslosen Ablauf in der Schule ist eine Behandlungsbestätigung wichtig. Sie hilft, Missverständnisse zu vermeiden und sorgt dafür, dass das Kind nach erfolgter Behandlung wieder am Unterricht teilnehmen kann. Bitte legen Sie diese Bestätigung unserem Sekretariat sowie der Klassenlehrkraft vor, sobald Ihr Kind wieder zur Schule kommt.

Hinweise zur Meldepflicht von Infektionskrankheiten

In Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche gemeinsam betreut werden, können Infektionen sich besonders leicht ausbreiten. Deshalb sieht das Infektionsschutzgesetz (IfSG) Regelungen zur Infektionsprävention vor. Dazu gehören unter anderem:

  • die Mitwirkungs- und Mitteilungspflicht der Eltern,
  • die Meldepflicht der Schule an das Gesundheitsamt.

Von den Eltern gemeldete Infektionskrankheiten werden von der Schule über einen Meldebogen an das Gesundheitsamt weitergegeben. Beispiele für meldepflichtige Krankheiten sind Windpocken, Mumps oder Masern.