Bereits seit nahezu drei Jahrzehnten gibt es in der Textorschule in jeweils einer Klasse jeder Jahrgangsstufe ein bilinguales Unterrichtsangebot Deutsch/Französisch.
Das Ziel des bilingualen Unterrichts ist es neben der Vermittlung der deutschen und der französischen Sprache den Schulkindern die kulturellen Gemeinsamkeiten und Unterschiede Deutschlands und Frankreichs zu vermitteln.
Die bilingualen Klassen setzen sich je zur Hälfte aus
Generell wird von beiden der o.g. Gruppen ein ausgeprägtes Interesse an Frankreich und seiner Kultur erwartet.
Die bilingualen Klassen werden von zwei Lehrkräften geführt, einer deutschen und einer französischen Lehrkraft. Die französischsprachige Lehrkraft steht der Klasse mit mindestens 12 Unterrichtsstunden pro Woche zur Verfügung.
Basierend auf dem deutschen Schulsystem und dem Hessischen Rahmenprogramm für die Grundschule werden die bilingualen Klassen im Sachunterricht zusätzlich in französischer und deutscher Sprache unterrichtet.
Im 1. und 2. Schuljahr beinhaltet der Stundenplan fünf zusätzliche Wochenstunden Französischunterricht, d.h. insgesamt 28 Stunden.
Im 3. und 4. Schuljahr haben die Kinder ebenfalls fünf zusätzliche Wochenstunden, d.h. 32 Wochenstunden.
Einmal in der Woche finden in allen bilingualen Klassen zwei Unterrichtsstunden verpflichtend nach einer gemeinsamen Mittagspause am Nachmittag statt. In der Regel betrifft dies den Sport- oder Kunstunterricht.
Weitere Fächer, die sich für den zweisprachigen Unterricht anbieten, sind z.B. Musik und Kunst.
Im 1. Schuljahr wird im Französischunterricht ausschließlich gesprochen. Der Fokus liegt auf dem Hörverstehen und der Anwendung der Sprache im Bereich der Kommunikation.
Ab dem 2. Schuljahr beginnt die systematische Einführung des Lesens und Schreibens in Französisch.
Im 3. und 4. Schuljahr werden bereits Sätze und Texte in französischer Sprache geschrieben.
Im 4. Schuljahr nehmen die Schülerinnen und Schüler am offiziellen Französisch-Diplom für Grundschulkinder DELF Prim teil. Sie erreichen das Sprachniveau A1 und A2.
Bedeutsamen Raum in der Unterrichtsgestaltung nimmt das Kennenlernen der jeweilig anderen Kultur ein. Unterstützt wird dies durch:
Aus der langjährigen Erfahrung haben sich zwei Anforderungen an die Kinder, die für den Erfolg von hoher Bedeutung sind, herausgebildet:
Die Begleitung der Eltern ist für den Erfolg des bilingualen Bildungsgangs von hoher Bedeutung. Daher richten sich diese Wünsche an die Eltern:
1. Interessensbekundung
Eltern, die sich für das bilinguale Unterrichtsangebot Deutsch-Französisch interessieren, füllen das Formular Interessenbekundung bilingualer Unterricht aus und senden dieses bis Ende Februar per E-Mail an poststelle.textorschule@stadt-frankfurt.de
Die vorzeitige Einschulung eines Kannkindes in die bilinguale Klasse ist nur unter besonderen Voraussetzungen möglich. Die Entscheidung über die Schulreife von Kannkindern trifft die Schulleitung nach dem Kennenlernen des Kindes, einem Beratungsgespräch mit den Eltern, Rücksprache mit dem Kindergarten und unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
2. Einladung zur Anmeldung Bilingualer Unterricht
Eltern, die ihr Interesse schriftlich bekundet haben, werden zusammen mit ihrem Kind zur Anmeldung Bilingualer Unterricht in die Schule eingeladen. An diesem Tag werden die Französischkenntnisse des Kindes überprüft. Die Eltern erhalten direkt eine Rückmeldung, ob die Französischkenntnisse des Kindes ausreichend sind. Zudem findet an diesem Tag im Anschluss ein Austausch mit den Französischlehrkräften zum bilingualen Angebot statt.
3. Kinder des bilingualen Unterrichtsangebots aus anderen Grundschulbezirken
Wurden die Französischkenntnisse des Kindes als ausreichend eingestuft und das Kind lebt außerhalb des Grundschulbezirks der Textorschule, müssen die Eltern spätestens 12 Wochen vor Beginn der hessischen Sommerferien einen Gestattungsantrag an der zuständigen Grundschule (Wohnbezirk des Kindes) stellen.
Regelmäßig überschreitet das Interesse an einer bilingualen Beschulung die Anzahl der zur Verfügung stehenden Schulplätze, was ein Auslosen der zu vergebenden Schulplätze erforderlich macht. Jedes Kind kann nur einmal am Losverfahren für die Unterrichtung in dem bilingualen Unterrichtszweig teilnehmen.
4. Losverfahren
Das Losverfahren für die bilinguale Beschulung wird durch Amtsjuristen des Staatlichen Schulamts durchgeführt und erfolgt kurz vor den Sommerferien.
Die Eltern erhalten im Anschluss an das Losverfahren eine schriftliche Zu- oder Absage.
Bei Zusage zum Besuch des bilingualen Unterrichtsangebots wird dem Gestattungsantrag zum Besuch der Textorschule stattgegeben.
Grundsätzlich entscheidet das Staatliche Schulamt unter Beachtung des zuvor Gesagten über die Gestattung.
Nachfolgend die Schritte zum bilingualen Unterrichtsangebot graphisch aufbereitet: