Die Schulkonferenz

 

Für das Zusammenwirken der Schulleitung mit Lehrkräften und Eltern gibt es neben der Lehrerkonferenz als weiteres Organ die Schulkonferenz. Sie bietet die Chance der Zusammenarbeit von Lehrerinnen und Lehrern und Eltern und eröffnet die Möglichkeit, über Gruppeninteressen hinaus, gemeinsam Schule und Schulentwicklung zu gestalten.

 

Die Schulkonferenz berät und entscheidet nach § 129 des Hessischen Schulgesetzes z.B. über:

  • das Schulprogramm,
  • Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
  • Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei Schulveranstaltungen,
  • die Stellung eines Antrags auf Durchführung eines Schulversuchs oder der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule und zur Erprobung eines Modells erweiterter Selbstständigkeit,
  • Grundsätze für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote,
  • Öffnung der Schule nach außen,
  • den schuleigenen Haushalt.

 

Die Schulkonferenz tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen und tagt nicht öffentlich. Auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder oder einer Personengruppe ist die Schulkonferenz unverzüglich einzuberufen.

Mitglieder der Schulkonferenz sind die Schulleiterin als Vorsitzende sowie jeweils mit der Hälfte der Sitze Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte und der Personengruppen der Eltern. Jede dieser beiden Gruppen wählt ihre Vertreterinnen und Vertreter für sich, also

  • die Gesamt-Lehrerkonferenz wählt aus ihrer Mitte die Lehrerinnen und Lehrer,
  • der Schulelternbeirat wählt aus der gesamten Schulelternschaft die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern.

Die Mitglieder der Schulkonferenz werden für zwei Jahre gewählt. Die Schulleiterin oder der Schulleiter gibt ein Wahlausschreiben heraus mit allen weiteren Informationen. Alle Eltern der Schule sind wählbar. Sie müssen zum Wahltermin persönlich erscheinen und eine Wählbarkeitsbescheinigung vorlegen, die im Sekretariat der Schule ausgestellt wird.

Mitglieder der Schulkonferenz gewählt für die Amtsperiode 2023 – 2025

 

Lehrkräfte, die am 16.10.2023 für die nächsten zwei Schuljahre in die Schulkonferenz gewählt wurden (Reihenfolge der Stimmen):

Die Eltern haben folgende Mitglieder gewählt:

Gewählte Stellvertreter der Eltern:

Detaillierte Einzelheiten zur Schulkonferenz und weitere schulrechtliche Fragen finden Sie auf der Seite des Hessischen Kultusministeriums:

www.kultusministerium.hessen.de